Kündigung Wegen Nicht Gezahlter Betriebskosten



Kündigung Wegen Nicht Gezahlter Betriebskosten
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Kündigungsschreiben





1. Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind die Kosten, die bei der Bewirtschaftung eines Mietobjekts anfallen. Dazu gehören unter anderem die Kosten für Wasser, Heizung, Müllabfuhr, Gebäudeversicherung und Hausmeister.

2. Kann der Vermieter die Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskosten aussprechen?

Ja, der Vermieter kann die Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskosten aussprechen, wenn der Mieter trotz Mahnung die Betriebskosten nicht begleicht.

3. Wie hoch dürfen die Betriebskosten sein?

Die Höhe der Betriebskosten ist gesetzlich geregelt. Der Vermieter darf nur die tatsächlich entstandenen Kosten auf den Mieter umlegen. Eine genaue Aufstellung der Betriebskosten muss dem Mieter jährlich zugesandt werden.

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4. Wie oft darf der Vermieter die Betriebskostenabrechnung erstellen?

Der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung einmal jährlich zu erstellen und dem Mieter zuzusenden. Eine Nachzahlung kann dann fällig werden, wenn die Vorauszahlungen des Mieters nicht ausreichen.

5. Wie lange hat der Mieter Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen?

Der Mieter hat in der Regel 30 Tage Zeit, die Betriebskostenabrechnung zu bezahlen. Diese Frist kann jedoch im Mietvertrag anders festgelegt sein.

6. Was passiert, wenn der Mieter die Betriebskosten nicht bezahlt?

Wenn der Mieter die Betriebskosten nicht bezahlt, kann der Vermieter nach erfolgloser Mahnung die Kündigung wegen nicht gezahlter Betriebskosten aussprechen.

7. Kann der Mieter die Betriebskostenabrechnung prüfen lassen?

Ja, der Mieter hat das Recht, die Betriebskostenabrechnung zu prüfen. Wenn er Zweifel an der Richtigkeit der Abrechnung hat, kann er Einsicht in die Belege verlangen.

8. Kann der Mieter die Betriebskosten monatlich statt jährlich zahlen?

Ja, der Mieter kann mit dem Vermieter vereinbaren, dass die Betriebskosten monatlich statt jährlich gezahlt werden. Diese Vereinbarung sollte schriftlich festgehalten werden.

9. Muss der Vermieter die Betriebskostenabrechnung aufschlüsseln?

Ja, der Vermieter ist verpflichtet, die Betriebskostenabrechnung aufzuschlüsseln und dem Mieter detaillierte Informationen über die einzelnen Kostenpositionen zu geben.

10. Kann der Mieter die Betriebskosten mindern?

Ja, der Mieter kann unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebskosten mindern. Zum Beispiel, wenn Leistungen nicht erbracht werden oder wenn die Kosten unangemessen hoch sind.

11. Kann der Vermieter die Betriebskostenpauschale erhöhen?

Ja, der Vermieter kann die Betriebskostenpauschale erhöhen, wenn die Kosten gestiegen sind. Die Erhöhung muss jedoch angemessen sein und der Mieter muss darüber informiert werden.

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12. Kann der Mieter die Betriebskosten absetzen?

Ja, unter bestimmten Voraussetzungen kann der Mieter die Betriebskosten steuerlich absetzen. Dazu sollte er sich bei einem Steuerberater informieren.

13. Kann der Vermieter die Betriebskosten im Voraus verlangen?

Ja, der Vermieter kann von Beginn des Mietverhältnisses an eine Vorauszahlung der Betriebskosten verlangen. Diese Vorauszahlung muss im Mietvertrag vereinbart sein.

14. Was passiert, wenn der Vermieter die Betriebskosten nicht abrechnet?

Wenn der Vermieter die Betriebskosten nicht abrechnet, hat der Mieter ein Rückerstattungsrecht. Er kann die zu viel gezahlten Beträge zurückfordern.

15. Welche Rechte hat der Mieter bei falscher Betriebskostenabrechnung?

Wenn die Betriebskostenabrechnung falsch ist, hat der Mieter das Recht auf eine korrekte Abrechnung. Er kann Einspruch einlegen und eine Überprüfung der Abrechnung verlangen.




Vorlage Kündigung Wegen Nicht Gezahlter Betriebskosten

Sehr geehrter Herr/Frau [Name des Mieters],
hiermit kündige ich Ihnen fristgerecht und außerordentlich das Mietverhältnis für die Wohnung in [Adresse der Mietwohnung] wegen wiederholter nicht bezahlter Betriebskosten.
1. Hintergrund
Gemäß unserem Mietvertrag vom [Datum des Mietvertrags] sind Sie als Mieter verpflichtet, die Betriebskosten monatlich zu zahlen. Diese setzen sich aus verschiedenen Posten wie Wasser, Heizung, Reinigung, Müllentsorgung etc. zusammen.
2. Mahnungen und Zahlungserinnerungen
Trotz wiederholter Mahnungen und Zahlungserinnerungen haben Sie die fälligen Betriebskosten nicht beglichen. Wir haben Ihnen insgesamt [Anzahl der Mahnungen] Mahnungen zugestellt und Ihre Zahlungsaufforderungen persönlich sowie schriftlich betont.
3. Letzte Zahlungsaufforderung
In unserer letzten Mahnung vom [Datum der letzten Mahnung] haben wir Ihnen eine letzte Frist zur Zahlung der ausstehenden Betriebskosten gesetzt. Trotzdem ist bis heute kein Zahlungseingang auf unserem Konto zu verzeichnen.
4. Rechtliche Konsequenzen
Das wiederholte Nichtbezahlen der Betriebskosten stellt einen schwerwiegenden Verstoß gegen den Mietvertrag dar. Das Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen bestätigt, dass Vermieter bei wiederholtem Zahlungsverzug das Recht haben, das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
5. Außerordentliche Kündigung
Aufgrund Ihres wiederholten Zahlungsverzugs kündigen wir das Mietverhältnis außerordentlich und fristlos gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 3 BGB.
6. Räumung der Wohnung
Wir fordern Sie auf, die Wohnung bis zum [Datum, meist 14 Tage nach Zustellung der Kündigung] fristgerecht zu räumen und uns in einem ordnungsgemäßen Zustand zu übergeben. Es besteht die Möglichkeit einer einvernehmlichen Regelung, um eventuelle Kosten (z.B. für Renovierung, Schönheitsreparaturen) auszugleichen.
7. Schlusswort
Es bedauert uns, dass es zu dieser Kündigung kommen musste. Wir sind stets bemüht, ein konstruktives Mietverhältnis zu führen. Leider haben Sie sich trotz mehrfacher Aufforderungen nicht zur Zahlung der Betriebskosten veranlasst sehen lassen. Wir hoffen, dass Sie zukünftig Ihre Zahlungsverpflichtungen ernst nehmen und wünschen Ihnen für die Zukunft alles Gute.
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Name]
[Ihre Adresse]
[Ihre Kontaktinformationen]
Anlage:
– Kopie des Mietvertrags
– Kopie der Mahnungen und Zahlungserinnerungen
– Kopie der letzten Mahnung
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